Bleiberecht. Für viele Flüchtlinge ist es die letzte Chance, in Österreich zu bleiben. 3067 Mal wurde das humanitäre Bleiberecht bisher gewährt.
SALZBURG/WIEN (SN). Bud Balbar ist Mongolin. Sie hat in Österreich um Asyl angesucht. Ohne Erfolg. Müsste sie Österreich verlassen, könnte das ihr Todesurteil sein. Der Frau hat inzwischen an der Universitätsklinik Innsbruck eine neue Leber bekommen. Sie braucht spezielle Medikamente, damit ihr Körper das neue Organ nicht abstößt. Diese sind teuer und in der Mongolei nicht zu bekommen (die SN berichteten).
Fälle wie der von Bud Balbar oder der minderjähringen Komani-Zwillinge, die in den Kosovo abgeschoben wurden, sind dafür verantwortlich, dass die Diskussion um das humanitäre Bleiberecht in Österreich immer wieder aufflammt. Dieses kann gewährt werden, obwohl der Asylantrag abgelehnt wurde.
Dabei: So selten wird das humanitäre Bleiberecht gar nicht gewährt. Vom 1. April 2009, damals trat die derzeitige Fassung des humanitären Bleiberechts in Kraft, bis zum 1. September 2010, waren es 3067 Fälle, in denen die Behörde positiv entschieden hat. Im selben Zeitraum gab es 6883 Ansuchen, sagte der Pressesprecher des Innenministeriums, Rodulf Gollia.
Interpretationssache
Wie die 3067 Fälle von humanitärem Bleiberecht einzuordnen sind, darüber gehen die Meinungen auseinander. Günter Ecker vom Verein Menschenrechte, der die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen organisiert, sagt, dass „diese Zahl zeige, dass das Bleiberecht funktioniere“. Wer die Kriterien erfülle, bekomme es auch. Voraussetzung sei jedenfalls, dass sich der Flüchtling seit mehreren Jahren in Österreich aufhält, unbescholten und gut integriert ist.
Etwas anders sieht dies Christoph Riedl, Geschäftsführer des Flüchtlingsdienstes der Diakonie. Er weist darauf hin, dass sich unter den 3067 Fällen auch Verlängerungen von Bleiberechtsbescheiden befinden könnten. Er tritt nach wie vor dafür ein, dass Asylbewerber, die sich schon jahrelang in Österreich aufhalten und unbescholten sind, generell ein Bleiberecht erhalten. „Damit wären alle Altfälle, die noch von den Asylgerichtshöfen und den Höchstgerichten bearbeitet werden müssen, vom Tisch“, sagt er.
Verfahren wurden schneller
Da eine solche Regelung aber nicht in Sicht ist, wird über das humanitäre Bleiberecht wohl in Zukunft noch öfters diskutiert werden. In Österreich sind derzeit 22.290 Asylverfahren anhängig. 16.800 davon in der zweiten Instanz. In dieser Zahl sind auch viele Altfälle enthalten, die bereits seit Jahren auf eine Entscheidung warten. Ecker schätzt, dass es noch bis ins Jahr 2012 oder 2013 dauern wird, bis die alten Fälle alle erledigt sind.
Damit es zu keinen langen Wartezeiten bis zu einer Entscheidung kommt, wurde das Fremdenrecht vor einiger Zeit geändert. Viele Verfahren können jetzt bereits innerhalb weniger Monate erledigt werden. Wer sich illegal in Österreich aufhält, der hat zwei Möglichkeiten das Land zu verlassen: Er kehrt freiwillig in seine Heimat zurück oder er wird abgeschoben. Im Jahr 2010 gab es bis Anfang Dezember 2379 Abschiebungen. 4063 Personen kehrten freiwillig in ihre Heimat zurück. Ecker und sein Verein sind eine von mehreren Institutionen, die dabei helfen. „Wir organisieren die Papiere und den Rücktransport. In bestimmten Ländern helfen wir bei der Re-Integration“, sagt Ecker.
© SN/SW27. Dezember 2010 | 17:48 | | ALFRED PFEIFFENBERGER (SN).