Die BetreuerInnen des "Verein Menschenrechte Österreich" bleiben vielfach mit ihren Klienten auch nach der Ausreise aus Österreich in Kontakt. Wir erkundigen uns: Wie ist es Menschen ergangen, die in ihren Herkunftsstaat abgeschoben oder in einen anderen EU-Staat überstellt wurden? Ist bei freiwilligen Rückkehrern die Heimreise wie geplant verlaufen? Gab es Schwierigkeiten bei der Einreise in ihr Herkunftsland? Wie sind die ersten Schritte der Reintegration verlaufen?
Wir rufen unsere Klienten, deren Familie oder Vertrauenspersonen einige Tage nach der Rückkehr an. Die persönlichen Erlebnisse und individuellen Erfahrungen unserer Klienten tragen wir zusammen und werten sie nach Herkunftsländern aus. Dieses Feedback stellen wir unseren aktuellen Klienten im Rahmen unserer Betreuung zur Verfügung. Vielfach können damit unbegründete Sorgen und Unsicherheiten der Klienten zum Verlauf der Rückkehr ausgeräumt werden. Das Feedback freiwilliger Rückkehrer zum Verlauf ihrer Heimreise ist für den Verein eine wesentliche Informationsquelle fü weitere Verbesserungen in der Beratung und Organisation der Rückkehr.
Manche Klienten machen uns in diesen Telefonaten darauf aufmerksam, dass Ausweise, Geld oder Gepäck in Österreich zurückgeblieben sind. Unsere BetreuerInnen versuchen den Verbleib der fehlenden Dinge zu recherchieren und ein Nachsenden an den Klienten oder das Aushändigen an Vertrauenspersonen des Klienten in Österreich zu veranlassen.
Verschollene Somalierinnen in Asylwerber-Camp in Rom gefunden
Es ist uns durch das dichte Kontaktnetz unserer BetreuerInnen mit ausgereisten Klienten auch möglich, Personen zu finden und ihnen zu ihren berechtigten Ansprüchen zu verhelfen.
Suad A. (22) und Nuura H. (19) aus Somalia wurden dem UVS Wien zufolge rechtswidrig in Schubhaft angehalten. Eine Tageszeitung berichtete unter dem Titel "Aus der Schubhaft befreit - In Italien verschollen", dass für die beiden Frauen 15.000 Euro Entschädigung für die drei Monate rechtswidrige Haft beim Rechtsanwalt bereit liegen würden, aber - so die Rechtsvertreter - seit der Überstellung der beiden Frauen nach Italien hierzulande kein Mensch mehr wisse, wo sich die beiden Frauen aufhalten würden.
Dem "Verein Menschenrechte Österreich" ist es gelungen, Kontakt mit Suad A. und Nuura H. aufzunehmen, die unter anderen Identitätsdaten in einem Camp für Asylwerber in Rom lebten. Die somalischen Frauen wurden über die zuerkannte Haftentschädigung informiert. Unsere Betreuerin hat ihnen die Telefonnummer ihres Rechtsvertreters übermittelt, damit sie in direktem Kontakt die Auszahlung der Haftentschädigung regeln. Erst 15 Monate später konnten die beiden Frauen in Begleitung ihrer VMÖ-Betreuerin die Anwaltskanzlei in Wien persönlich aufsuchen und die Haftentschädigung in Empfang nehmen.