Flugbegleiter: Der Schweiz droht ein Verfahren
Zürich Die Eu kritisiert, dass das Bundesamt für Migration erst ab Sommer 2011 Ausschaffungsflüge begleiten lässt. Laut den Schengen/Dublin-Regeln wäre dies ab Januar 2011 Pflicht. Die Schengen- Richtlinie sei von den Mitgliedsstaaten bis zum 24. Dezember dieses Jahres umzusetzen.
"Bei einer Verzögerung könnte die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten" sagt EU- Sprecher Michele Cercone. Die EU- Kommission werde genau überprüfen, ob die Regeln eingehalten werden. In Österreich ist die EU- Richtlinie "längst Standard", sagt Rudolf Gollia, Sprecher des Bundesinnenministeriums in Wien. Als Folge des Todes eines Auszuschaffenden begleiten seit 2001 Mitglieder des Vereins Menschenrechte Österreich die Flüge. Die Beobachtungen hätten zu einer humanitäreren Behandlung der Auszuschaffenden geführt, bestätigt Ausschaffungsbeobachter Günter Ecker.
Die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) fordert schon seit Jahren solche Flugbegleiter. Für SFH Sprecher Adrian Hauser ist es "absolut unverständlich", warum dies das BMF seit Jahren versäumt hat. Die SFH strebe ein ähnliches Modell an wie in Deutschland, wo ein Beobachter bei Missständen bei der Flugleitung intervenieren kann.
SonntagsZeitung (Zürich) von 14.11.2010