Pressetext vom 07-09-2006
Utl.: Staatliches Gewaltmonopol bei Zwangsmaßnahmen gegen Fremde muss bleiben!
Sehr kritisch steht Günter Ecker, Vorsitzender des "Verein Menschenrechte Österreich", dem Vorschlag von Frau BM Prokop gegenüber, Abschiebungen durch private Sicherheitsdienste durchführen zu lassen. Wachdienst- oder Group4-Abschiebungen sind strikt abzulehnen, so Ecker. Es muss unveränderlich im staatlichen Gewaltmonopol bleiben, wenn Fremde gegen ihren Willen, aber auf einer korrekten rechtlichen Grundlage, abgeschoben werden. Die Misshandlung von Bakary J. durch Begleitbeamte der WEGA kann kein Grund sein, diese in Einzelfällen sehr schwierige Aufgabe an private Sicherheitsdienste auszulagern.
Günter Ecker, der selbst Charterabschiebungen als unabhängiger Menschenrechtsbeobachter begleitet, sieht hier als verfassungskonforme Perspektive den verstärkten Einsatz von Charterabschiebungen bei Problemabschiebungen, auch wenn dies auf den ersten Blick mit höheren Kosten verbunden ist. Die bisherigen Charterflüge haben gezeigt, dass auch die schwierigsten Abschiebungen von den begleitenden Polizisten unter einwandfreier Wahrung der Menschenrechte durchgesetzt werden können. Dass derzeit das Flugzeug, der Pilot und Copilot, ein Arzt und der Menschenrechtsbeobachter von privaten Einrichtungen beigestellt werden, wird als völlig ausreichende private Beteiligung angesehen. Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols muss auch bei Abschiebungen bei den dafür entsprechend ausgewählten und geschulten Beamten der WEGA und des EKO Cobra verbleiben.
zurück ...