Pressetext vom 02-05-2006
Utl.: BM Prokop soll während EU-Vorsitz Begleitung durch Menschenrechtsbeobachter durchsetzen
Die EU-Innenminister haben letzte Woche unter der österreichischen EU-Ratsvorsitzenden BM Liese Prokop beschlossen, gemeinsame Charterabschiebungen von illegal aufhältigen Fremden in ihre Herkunftsländer durchzuführen. Obwohl der Europarat seine Mitgliedsstaaten am 4. Mai 2005 mit "20 Richtlinien für Abschiebungen" dazu aufgefordert hat, bei Abschiebungen ein effektives Monitoring-System einzuführen, haben die EU-Innenminister dazu in Luxemburg nichts verlautbart.
Österreich nimmt in der menschenrechtlichen Beobachtung von Charterabschiebungen eine Vorreiterrolle in der EU ein. Seit Oktober 2001 werden die Charterabschiebungen des österreichischen Innenministeriums von Günter Ecker als unabhängigen Menschenrechtsbeobachter begleitet – zuletzt am 29. April 2006. Dies geht auf eine Empfehlung des Menschenrechtsbeirats zurück, der dem Innenministerium 1999 in Aufarbeitung des Todes von Marcus Omofuma empfohlen hat "Vorwürfen mangelnder Kontrolle bei Charterflügen dadurch zu begegnen, dass ein in Bezug auf alle Beteiligten (einschließlich des Luftfahrtunternehmens) unabhängiger Menschenrechtsbeobachter am Flug teilnimmt".
Die erste gemeinsame EU-Charterabschiebung soll noch während der EU-Präsidentschaft Österreich unter der führenden Rolle des österreichischen Innenministeriums durchgeführt werden. Der "Verein Menschenrechte Österreich" fordert Frau Bundesministerin Prokop auf, die positiven Erfahrungen mit diesem Monitoring von Charterabschiebungen im Rahmen des EU-Vorsitzes einzubringen und darauf hinzuwirken, dass gemeinsame EU-Charterabschiebungen durch einen Unabhängigen Menschenrechtsbeobachter begleitet werden.
Geschäftsführer Günter Ecker: "Gerade die Misshandlungsvorwürfe im Fall Bakary J. zeigen, wie wichtig präventive Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte und zur Sicherstellung eines transparenten und menschenrechtliche einwandfreien Abschiebevorganges sind. Ganz besonders gilt dies bei Charterabschiebungen, da es sich hier regelmäßig um die schwierigsten Abschiebefälle handelt."
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