Pressetext vom 26-04-2006
Utl.: Klare Antwort der Rechtsanwaltskammer Wien begrüßt
Der "Verein Menschenrechte Österreich" hat am 22. April den Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, Dr. Harald Bisanz, um Prüfung ersucht, ob die rechtliche Vertretung des mutmaßlichen Misshandlungsopfers Bakary J. und der beschuldigten WEGA-Beamten durch dieselbe Anwaltskanzlei Standesregeln bezüglich Befangenheit und Unvereinbarkeit durch die beteiligten Anwälte Dr. Rifaat und Mag. Rast verletze.
Der "Verein Menschenrechte Österreich" begrüßt die ebenso rasche wie klare Antwort der Rechtsanwaltskammer Wien, der zufolge die Vertretung des mutmaßlichen Opfers eines Polizeiübergriffs Bakary J. und der beschuldigten WEGA-Polizisten durch dieselbe Kanzlei unzulässig ist.
Vorsitzender Ecker: "Die Rechtsanwaltskammer hat damit im Fall Bakary J. die Klärung der Misshandlungsvorwürfe vom Schatten der Doppelvertretung befreit." Darüber hinaus biete die Klarstellung der Rechtsanwaltskammer eine rechtsstaatlich wichtige Orientierung an die Rechtsanwälte zur Frage der Unvereinbarkeit.
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