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Neuere Artikel                                                   26.04.2006                                                   Ältere Artikel


Doppelvertretung im Fall Bakary J. unzulässig

Pressetext vom 26-04-2006


Utl.: Rechtsanwaltskammer Wien gibt eine klare Antwort

Wien (OTS) - Die Rechtsanwaltskammer Wien hat auf Meldungen in Medien unmittelbar reagiert und jene beiden Rechtsanwälte, die an derselben Kanzleiadresse tätig sind und im Fall Bakary J., einerseits die drei beschuldigten Polizisten, andererseits das mutmaßliche Opfer vertreten, zur sofortigen Niederlegung der Mandate aufgefordert. Aufgrund der konkreten Kanzleistruktur der beiden Rechtsanwälte ist offensichtlich, dass nicht ausreichend Sorge dafür getragen werden kann, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zu wahren sowie den Anschein der Doppelvertretung zu vermeiden.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, Dr. Harald Bisanz, betont, dass anwaltliche Verschwiegenheit und die Vermeidung jedes Anscheins einer Interessenkollision zum Grundverständnis des rechtsanwaltlichen Berufsbildes gehören.

Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskammer Wien
Präsident Dr. Harald BISANZ
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