von derselben Rechtsanwaltskanzlei vertreten
Pressetext vom 22-04-2006
Utl: "Verein Menschenrechte Österreich" fordert Rechtsanwaltskammer zur Prüfung von Unvereinbarkeit auf
Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Rast ist dem Verein Menschenrechte Österreich als Rechtsvertreter zahlreicher Schubhäftling im Polizeianhaltezentrum Wien bekannt. Unter seinen Mandanten ist derzeit das mutmaßliche Misshandlungsopfer Bakary J., Gambia. Rechtsanwalt Dr. Farid Rifaat ist bereits mehrfach als Verteidiger in Misshandlungsfällen aufgetreten. Er hat die Begleitbeamten im Fall Omofuma vertreten und vertritt nunmehr jene WEGA-Beamten, die beschuldigt werden, Bakary J. nach einer abgebrochenen Abschiebung misshandelt zu haben.
Brisanz erhält diese personelle Konstellation im Fall Bakary J., da damit der Anwalt des mutmaßlichen Opfers und der Verteidiger der mutmaßlichen Täter an derselben Adresse Schmerlingplatz 3, 1010 Wien, und unter derselben Telefonnummer (01) 4053262 erreichbar sind, wo die Rechtsanwälte Rifaat und Rast ihre gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben.
Vorsitzender Günter Ecker: "Der Misshandlungsfall Bakary J. muss gründlich und rasch untersucht werden. Dass Bakary J. und die WEGA-Beamten von derselben Anwaltskanzlei rechtlich vertreten werden, bringt diese Untersuchungen jedenfalls in eine sehr ungünstige Optik. Ob darüber hinaus auch eine Befangenheit oder Unvereinbarkeit für die beteiligten Rechtsanwälte vorliegt, sollte die Rechtsanwaltskammer prüfen." Der "Verein Menschenrechte Österreich" hat heute ein entsprechendes Ersuchen an den Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, Dr. Harald Bisanz, gerichtet.
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