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Neuere Artikel                                                   04.08.2005                                                   Ältere Artikel


Erfolgreiche Rückkehrberatung steht vor Ausbau

Pressetext 04-08-2005


Bedingte Entlassung aus Justizanstalt bei Freiwilliger Rückkehr gefordert

Im Rahmen eines Pressegespräches konnten Geschäftsführer Günter Ecker und die Leiterin der Geschäftsstelle Linz heute auf eine sehr erfolgreiche Entwicklung der Rückkehrberatung verweisen: Mit 147 Verfahren zur Freiwilligen Rückkehr konnte sich der Verein in den ersten sieben Monaten als führende Rückkehreinrichtung in Oberösterreich etablieren. Die Beratung wird in der Erstaufnahmestelle West in St. Georgen/Attergau, in allen Polizeianhaltezentren und mehreren Justizanstalten angeboten. Derzeit wird ein(e) Rückkehrberater(in) gesucht, damit auch den ausländischen Insassen in den Justizanstalten Wels und Steyr eine Freiwillige Rückkehr im Anschluss an die Untersuchungs- oder Strafhaft angeboten werden kann. Gefordert wird vom Verein eine bedingte Entlassung ausländischer Insassen von Justizanstalten, sofern sie sich zu einer freiwilligen Ausreise aus Österreich verpflichten.

Erstaufnahmestelle West

In der Erstaufnahmestelle West in Thalham bei St. Georgen/Attergau nahmen in der ersten sieben Monaten 62 Asylwerber - vor allem aus dem Kosovo - das Angebot der Freiwilligen Rückkehr an. 41 dieser Verfahren konnten bereits mit einer Rückkehr abgeschlossen werden.

Schubhaft

Der "Verein Menschenrechte Österreich" bietet in enger Kooperation mit den Fremdenpolizeibehörden die Freiwillige Rückkehr aus der Schubhaft als Alternative zur Abschiebung an. 66 Rückkehrverfahren konnten mit Schubhäftlingen begonnen werden. Schon jeder fünfte Schubhäftling, der im Anschluss an die Schubhaft Österreich verläßt, tut dies in Oberösterreich als freiwilliger Rückkehrer.

Nur in den Bundesländern Oberösterreich und Wien steht den Schubhäftlingen die Option "Freiwillige Rückkehr" offen. Der "Verein Menschenrechte Österreich" fordert daher die Ausweitung dieses erfolgreichen Angebots auf die restlichen Bundesländer. Allein 2005 wird ein Potenzial von 350 Rückkehrern aus den Polizeianhaltezentren mangels Beratungsangebot in diesen Bundesländern "verloren" sein.

Justizanstalten

Ermutigt durch die guten Ergebnisse der Rückkehrberatung in den Polizeianhaltezentren hat der "Verein Menschenrechte Österreich" dieses Angebot auf die Justizanstalten ausgedehnt. 16 ausländische Insassen haben in Oberösterreich bereits die Rückkehrberatung des Vereins auf Vermittlung des Sozialen Dienstes in Anspruch genommen. Mit der nunmehr möglichen personellen Aufstockung der Rückkehrberatung können auch die Justizanstalten Wels und Steyr einbezogen werden. Eine sehr hohe Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland prognostiziert der "Verein Menschenrechte Österreich", wenn ausländischen Straftätern eine bedingte Entlassung nach der Hälfte bzw. Zwei-Drittel der Strafhaft gewährt wird, sofern sie sich zu einer sofortigen Freiwilligen Rückkehr verpflichten und an der Identitätsfeststellung entsprechend mitwirken. Dies würde die überfüllten Gefängnisse entlasten, die Rückführung ausländischer Straftäter in ihr Herkunftsland erleichtern, Schubhaft im Anschluss an die Strafhaft vermeiden und beträchtliche Finanzmittel frei machen.

12 Tage dauert ein Rückkehrverfahren im Schnitt, 70 % können mit einer Rückkehr des Klienten abgeschlossen werden.

Vesna Kolic: "Fremde, die perspektivisch nicht in Österreich bleiben können, sollten so bald wie möglich mit der Rückkehrberatung erreicht werden. Und die Option der Freiwilligen Rückkehr soll immer offen bleiben - auch in der Schubhaft und den Justizanstalten. Die Freiwillige Rückkehr ist im Vergleich zu einer Abschiebung humaner, schneller und kostengünstiger!"

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