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Neuere Artikel                                                   11.04.2005                                                   Ältere Artikel


„Unabhängiger Menschenrechtsbeobachter“ bei Abschiebungen
auch in der Schweiz gefordert

Pressetext vom 11-04-2005


Schweizer Bischöfe und Menschenrechtsorganisationen bestätigen österreichischen Weg bei Problemabschiebungen

In der Schweiz läuft das parlamentarische Verfahren zu einem „Zwangsanwendungsgesetz (ZAG)“, das die Anwendung von Zwangsgewalt bei Abschiebungen bundeseinheitlich regeln soll. Die Schweizer Bischofskonferenz und die namhaften Menschenrechtsorganisationen der Schweiz haben im Begutachtungsverfahren auf die hohen menschenrechtlichen Standards bei Problemabschiebungen in Österreich hingewiesen und auch für die Schweiz die Begleitung von Problemabschiebungen durch einen Unabhängigen Menschenrechtsbeobachter gefordert.

In Österreich nimmt Günter Ecker, Verein Menschenrechte Österreich, gemäß den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats seit Oktober 2001 als unabhängiger Menschenrechtsbeobachter an den Charterabschiebungen des BM.I teil. Die Beobachtung der Charterabschiebungen erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.

Die Schweizer Bischöfe regen bei Problemabschiebungen „zum Schutz der durchführenden Organe und der von Zwangsmaßnahmen betroffenen Personen … die Beteiligung von unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern an, wie beispielsweise in Österreich bereits praktiziert.“ Die Bischöfe verweist darauf, dass Österreich damit „sehr gute Erfahrungen“ mache und kritisieren: „Es ist bedauernswert, dass die Schweiz, obwohl bei Ausschaffungen auch schon Personen umgekommen sind, ein solches Monitoring-System nicht einführen will."

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe, ein Dachverband der Hilfswerke, dem unter anderem die Caritas, das Hilfswerk der evangelischen Kirchen, das Rote Kreuz und das Arbeiterhilfswerk angehören, fordert in ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf an erster Stelle, „dass Zwangsausschaffungen durch unabhängige MenschenrechtsbeobachterInnen begleitet werden sollen“. Weiters hat die Schweizer Flüchtlingshilfe die österreichische Praxis der „Kontaktgespräche“ der Begleitbeamten mit dem Schubhäftling am Vortag einer Problemabschiebung in ihren Forderungskatalog aufgenommen, sowie „den Zugang zu unabhängiger Rückkehrberatung und –hilfe im Vorfeld einer Zwangsausschaffung“ gefordert, da dies „deeskalierend wirken und die Notwendigkeit einer Anwendung von Zwang einschränken“ kann. Dies entspricht auch den Erfahrungen der Rückkehrberatung des Vereins Menschenrechte Österreich in der Schubhaft und den Justizanstalten.

Amnesty International Schweiz und der Verein „Menschenrechte Schweiz (MERS)“ verlangten in ihren Stellungnahmen, dass neben gut ausgebildetem Personal der Behörden auch Beobachter einer unabhängigen Kontrollinstanz bei zwangsweisen Rückführungen zugegen sind. MERS: „Wir würden hier zusätzlich zu diesem gut ausgebildeten Personal eine unabhängige Kontrollinstanz bei der Abreise, während dem Flug und bei der Ankunft befürworten. … Die Beobachtung und Berichterstattung von unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern oder Videoaufnahmen könnten präventiv gegen einen unverhältnismässigen Einsatz von Gewalt wirken."

Günter Ecker hofft, dass die Stellungnahmen der Bischofskonferenz und der Menschenrechtsorganisationen vom Schweizer Gesetzgeber berücksichtigt werden, denn: „Charterabschiebungen werden in Zukunft vermehrt von mehreren Staaten gemeinsam durchgeführt werden. Hohe menschenrechtliche Standards sollten hier von allen beteiligten Staaten gewährleistet werden.“ In diesem Sinn fordert Günter Ecker auch die österreichischen Vertreter in den maßgeblichen EU-Gremien auf, sich für eine verpflichtende Beteiligung eines unabhängigen Menschenrechtsbeobachters einzusetzen, wenn mehrere EU-Mitgliedsstaaten gemeinsame Charterabschiebungen durchführen.

 
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