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Neuere Artikel                                                   29.03.2006                                                   Ältere Artikel


Innsbruck ist nicht Guantanamo!

Pressetext vom 29-03-2006


Aussagen von Mag. Ruth Baumgartner und der Abgeordneten Wiesmüller sind zurückzuweisen

Der "Verein Menschenrechte Österreich" verwendet einen Großteil seiner Betreuungszeit im PAZ Innsbruck, den Schubhäftlingen das asyl- und fremdenrechtliche Verfahren zu erläutern, Bescheide zu übersetzen und mit den verfahrensführenden Asyl- und Fremdenbehörden sowie Rechtsvertretern in Kontakt zu stehen, um aktuelle Entwicklungen für die Schubhäftlinge in Erfahrung zu bringen. Regelmäßiger Kontakt besteht auf Wunsch der Schubhäftlinge zu mehreren Rechtsanwälten in Innsbruck, Salzburg, Wien und auch Italien– in Einzelfällen bis zu sieben Mal. Weiters werden österreichische und ausländische NGOs kontaktiert. Eine sehr gute Zusammenarbeit besteht bei Minderjährigen in Schubhaft mit der Jugendwohlfahrt der Tiroler Landesregierung.

Die in "Tirol heute" getroffene Aussage von Mag. Ruth Baumgartner , die als Sprecherin des "Tiroler Institut für Menschenrechte" kritisiert, aus der Schubhaft ausgeschlossen zu sein, entbehrt jeder Grundlage, steht sie doch in ihrem Beruf als Juristin einer bekannten Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei nachweisbar in regelmäßigem Kontakt mit dem Betreuungsteam des Vereins Menschenrechte Österreich. Als "völlig unangemessen" und "absurd" weist Geschäftsführer Günter Ecker auch die Aussage von Mag. Ruth Baumgartner zurück, die Verhältnisse im PAZ Innsbruck würden sie an Guantanamo erinnern.

Abgeordnete Wiesmüller offensichtlich falsch informiert

Die Behauptung der Abgeordneten Wiesmüller in einer Presseaussendung vom 25. März 2006, "AsylwerberInnen können gegen negative bzw. eventuell rechtswidrige Bescheide nicht mehr berufen" ist für das PAZ Innsbruck schlichtweg falsch. Zudem stehen Schubhäftlingen, die einen Asylantrag stellen, die unabhängige und weisungsfreie Rechtsberatung im Zulassungsverfahren nach § 64 Asylgesetz zur Seite.

Abgeordnete Wiesmüller will weiters wissen, dass "der Verein Menschenrechte Österreich in den ersten drei Monaten des Jahres keinen Verein, der kostenlosen Rechtsberatung und Vertretung für AsylwerberInnen anbietet, kontaktiert hat. Auch die Anwaltskanzleien in Innsbruck, die kostenlose Rechtsberatung von AsylwerberInnen anbieten, wurden vom Verein Menschenrechte nicht kontaktiert". Dies entspricht keinesfalls den Tatsachen – bedauerlicherweise hat Abgeordnete Wiesmüller die Quelle dieser falschen Information nicht offen gelegt.

Schubhäftlinge haben in Österreich genau wie alle anderen Personen das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten. Der Verein Menschenrechte Österreich kann daher Klientendaten nur mit Zustimmung des Betroffenen weitergeben oder Dritte nur bei entsprechenden Auftrag eines Schubhäftlings kontaktieren. Diese Kontaktaufnahmen stellen einen wichtigen Teil der täglichen Betreuungstätigkeit des Vereins dar und erfolgen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene.

Kein Kooperationswille von Helping Hands

Ein Schubhäftling aus Georgien wollte am 21. März 2006 über das Mobiltelefon seiner Schubhaftbetreuerin mit "Helping Hands" in Innsbruck Kontakt aufnehmen, jedoch nur die Mobilbox eines Mitarbeiters erreicht und besprochen. Als der Helping-Hands-Mitarbeiter zurückgerufen und bemerkt hat, dass er bei einer Betreuerin vom "Verein Menschenrechte Österreich" gelandet ist, hat er ohne ein weiteres Wort sofort das Telefonat beendet – ohne sich für das Anliegen des Schubhäftlings zu interessieren.

Geschäftsführer Günter Ecker: "Wir sind gerne bereit im Interesse der von uns betreuten Klienten in der Schubhaft mit anderen Organisationen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu kooperieren, müssen aber davon ausgehen, dass Helping Hands derzeit nicht dazu bereit ist."

 
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