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Neuere Artikel                                                   20.03.2006                                                   Ältere Artikel


Neues Beratungsangebot für Asylwerber in Bad Kreuzen und in der EAST West

Pressetext vom 22-03-2006


Für Asylwerber, die in den Betreuungsstellen Bad Kreuzen und Thalham (EAST West) untergebracht sind, bietet der „Verein Menschenrechte Österreich“ mit dem Projekt „Go Dublin!“ ein neues Beratungsangebot an.
Jährlich werden von Österreich ausgehend zwischen 4.500 und 5.000 Verfahren nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung mit anderen Vertragsstaaten betrieben, um festzustellen, welcher Staat zur Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Die Regelungen der Dublin II-Verordnung gelten für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit Island und Norwegen wurde ein Parallelabkommen geschlossen.
Bei der Umsetzung von Dublin II wird die Behörde jedoch mit einer großen Ablehnung durch die an die Vertragsstaaten zu überstellenden Asylwerber konfrontiert, wie nachfolgende Statistik zeigt:
Verfahren nach Dublin II 05-12/04 2005 Jan 06 Feb 06
Zustimmungen zur Überstellung durch einen Dublin-Vertragsstaat 1.864 4.042 497 215
Tatsächlich durchgeführte Überstellungen 210 409 89 69
Quelle: Monatsstatistiken des BMI unter www.bmi.gv.at
Sehr oft tauchen die Asylwerber nach einem EURODAC-Treffer unter, verweigern sie eine Rückkehr in den gemäß Dublin II für sie zuständigen Vertragsstaat, wird zur Sicherung der Überstellung die Schubhaft verhängt und nicht selten für den Linienflug eine Begleitung des zu überstellenden Asylwerbers durch mehrere Polizisten erforderlich.
Beratung
Durch eine gezielte Beratung und Begleitung während des Dublin-Verfahrens soll Asylwerbern
  • die Bestimmungen der Dublin-II-Verordnung erklärt werden
  • Auskunft gegeben werden über
    • den allgemeinen Ablauf der Dublin-Verfahren
    • den aktuellen Stand des individuellen Dublin-Verfahrens
    • die zu erwartende Situation nach Ankunft im Dublinstaat (Monitoring)
  • die Aufnahme von Kontakten zu Verwandten und Bekannten im Dublin-Staat ermöglicht werden
  • die Vorbereitung der Rückkehr in den Dublin-Staat unterstützt werden
Zielsetzung
Zielsetzung des Beratungsprojekts „Go Dublin!“ ist es
  • die Akzeptanz und damit Durchsetzbarkeit der Verfahren nach der Dublin II-Verordnung unter den betroffenen Asylwerbern zu erhöhen;
  • diese Verfahren den betroffenen Asylwerbern durch seriöse Informationen transparent zu machen;
  • die Asylwerber in der Vorbereitung der Rückführung in den Dublin-Staat zu unterstützen;
  • die Dauer der Dublin-II-Verfahren zu verkürzen.
Delia SIPOS (31) wird im Rahmen des Projekts „Go Dublin!“ in der Betreuungsstelle Bad Kreuzen (OÖ) als Beraterin von Asylwerbern im Dublin-Verfahren tätig sein. Sie spricht Rumänisch (Muttersprache), Englisch, Französisch und hat Grundkenntnisse in Ungarisch und Italienisch. Delia SIPOS hat nach einigen Semestern Soziologie an der Uni Linz an der Donau-Universität Krems den Postgradualen Universitätslehrgang „Interkulturelle Kompetenzen“ mit dem Master of Arts abgeschlossen.
Mag. Elke AICHMAYR (32) ist sein November 2004 in der Rückkehrberatung in der EAST West in Thalham tätig und wird dort ihr Aufgabengebiet um die Beratung von Asylwerbern in Dublin-Verfahren erweitern.
Das Projekt „Go Dublin!“ wird vom Europäischen Flüchtlingsfonds und vom BM.I gefördert.

 

 
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