Pressetext vom 24-01-2006
Utl.: Von Helping Hands gewünschte Übermittlung personenbezogener Daten wäre aber vertragswidrig
Der Standard berichtet in seiner Printausgabe vom 24. Jänner 2006 die Rechtshilfe in Schubhaft sei in Tirol erschwert und der "Verein Menschenrechte Österreich" wolle nicht mit dem Rechtshilfeverein "Helping Hands Tirol" kooperieren. Diese Darstellung wird von Geschäftsführer Günter Ecker entschieden zurückgewiesen: "Die von Helping Hands Tirol gewünschte Übermittlung personenbezogener Daten der Schubhäftlinge wäre vertragswidrig und datenschutzrechtlich problematisch".
Der "Verein Menschenrechte Österreich" sieht eine seiner Hauptaufgaben in der Schubhaftbetreuung darin, die rechtmäßige Durchführung der anhängigen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren besonders aufmerksam zu beobachten und zu transparenten, rechtsstaatlichen einwandfreien Verfahren und einer gesetzeskonformen Vollziehung des Fremdengesetzes beizutragen.
Die im PAZ Innsbruck in Schubhaft angehaltenen Fremden können beispielsweise mit den Mobiltelefonen der Betreuer Kontakt mit der Familie, Freunden, Rechtsanwälten oder auch Vereinen wie Helping Hands aufnehmen, wenn sie dies wünschen. Die dafür nötigen Telefonnummern werden von den Betreuern ebenso zur Verfügung gestellt, wie eine Liste jener Tiroler Rechtsanwälte, die auf das Asyl- und Fremdenrechte spezialisiert sind.
Seit 1998 ist in den Verträgen zur Schubhaftbetreuung festgeschrieben, dass die Rechtsvertretung kein Ziel der Schubhaftbetreuung ist. Weiters hat sich jeder NGO-Partner des BMI in der Schubhaftbetreuung "zur vertraulichen Behandlung aller in Ausführung dieses Vertrages erlangten personenbezogenen Kenntnisse" verpflichtet.
Der von "Helping Hands Tirol" gewünschten Übermittlung personenbezogener Daten der Schubhäftlinge kann der "Verein Menschenrechte Österreich" daher nicht nachkommen, da dies vertragswidrig wäre und wohl auch datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen würde.
Der "Verein Menschenrechte Österreich" hält sich an Verträge, die er abgeschlossen hat. Die von 1998 bis 2005 von der Regierung mit der Schubhaftbetreuung beauftragte "ARGE Schubhaft" hat diese vertraglichen Verpflichtungen Jahr für Jahr unterschrieben, aber möglicherweise in der Praxis nicht berücksichtigt, da Der Standard schreibt: "Helping Hands hat seit sieben Jahren Schubhäftlinge vertreten, über Vermittlung der Arge."
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