Neue Anhalteordnung: Verein für Menschenrechte setzt sich für bessere Unterbringung von Häftlingen ein, von Werner Grotte
Wien. Der vom Innenministerium mit der Betreuung von Schubhäftlingen in mehreren Bundesländern beauftragte "Verein Menschenrechte Österreich" setzt sich für eine bessere Unterbringung von Häftlingen ein. Bisher hatten diese z.B. nur einmal pro Woche Gelegenheit, sich zu duschen.
"Dies ist nur ein Punkt der Haftbedingungen in Österreich, die geändert gehören", betont Günter Ecker, Sprecher des "Vereins Menschenrechte Österreich", der in Kooperation mit dem Innenministerium eine "Anhalteordnung neu" erarbeitet hat. Diese ist derzeit in Begutachtung beim Ministerium und soll ab 1. Jänner 2006 in Kraft treten.
Rund 25.000 Personen werden alljährlich in Österreich in Haft genommen. In der sogenannten "Anhalteordnung" des Innenministeriums werden Haftbedingungen wie Unterbringung, Essen, Körperpflege, Besuchszeiten und Betreuung definiert. Da im Zuge des neuen Fremdenpolizeigesetzes die "Anhalteordnung" (BgBl. II./Nr. 128/1999) ebenfalls neu definiert werden muss, sollen auch die Bedingungen für alle anderen Häftlinge verbessert werden.
Neben 10.937 Schubhäftlingen waren 2004 auch 6154 Personen wegen einer Verwaltungs(Geld-)Strafe in Haft, 8740 wurden aufgrund eines Haftbefehls der Justiz oder nach Ertappen auf frischer Tat in Haft genommen.
Keine Zellen mehr
Als zentralen Punkt sieht Ecker, der seit elf Jahren in der Schubhaftbetreuung aktiv ist, die Einrichtung von "offenen Stationen" statt Zellen für Schubhäftlinge vor. Durch die Neuerungen im Fremdenpolizeigesetz mit nun zehn Monaten Haftdauer rechnet er mit bis zu 5000 Schubhäftlingen mehr im Jahr.Die erste derartige offene Station wurde 2000 in Absprache mit dem Kommandanten im Polizeianhaltezentrum Linz in Betrieb genommen. Von den insgesamt 16 Anhaltezentren Österreichs haben jene in Bludenz, Innsbruck, Wels und Steyr dieses Modell bereits übernommen.
Nachdem der Frauenanteil (derzeit rund 10 Prozent) in der Schubhaft kontinuierlich steigt, soll das Wachpersonal künftig geschlechterspezifisch eingesetzt werden.
Gemeinsame Ehe-Haft?
Die bereits erwähnte Körperpflege – derzeit einmal Duschen pro Woche – soll auf zweimal pro Woche erweitert werden. "Das ist kein berauschender Schritt, aber immerhin eine Verbesserung", so Ecker. Schubhäftlinge sollen auch über mitgebrachte Elektrogeräte wie Walkman, CD-Spieler oder ähnliches verfügen dürfen. Eigene Mobiltelefone sollen ihnen auf Wunsch ebenfalls zum Telefonieren ausgehändigt werden, da, wie Ecker betont, "dort ja meist alle relevanten Nummern gespeichert sind".Innenministeriums-Sprecher Johannes Rauch erklärt sich seitens des Ministeriums mit diesen Punkten weitgehend einverstanden, die Detail-Begutachtung erfolgt ab 12. Dezember.
Ein heikler Punkt im Forderungskatalog Eckers wird vorerst nicht geklärt: Das Zusammenlegen von (Ehe-)Partnern in Haft.