Pressetext 08-07-2005
BM Prokop soll während EU-Vorsitz Begleitung durch Menschenrechtsbeobachter durchsetzen
Die Innenminister der fünf EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien haben sich diese Woche im französischen Evian darauf verständigt, gemeinsame Charterflüge zur Abschiebung illegal aufhältiger Fremder in ihre Herkunftsländer durchzuführen. Obwohl der Europarat seine Mitgliedsstaaten erst am 4. Mai mit "20 Richtlinien für Abschiebungen" dazu aufgefordert hat, bei Abschiebungen ein effektives Monitoring-System einzuführen, haben die fünf Innenminister darüber in Evian nichts verlautbart.Österreich nimmt hier eine menschenrechtliche Vorreiterrolle ein. Seit Oktober 2001 werden Charterabschiebungen von einem unabhängigen Menschenrechtsbeobachter begleitet. Dies geht auf eine Empfehlung des Menschenrechtsbeirats zurück, der dem Innenministerium zwei Jahre zuvor in Aufarbeitung des Todes von Marcus Omofuma empfohlen hat "Vorwürfen mangelnder Kontrolle bei Charterflügen dadurch zu begegnen, dass ein in Bezug auf alle Beteiligten (einschließlich des Luftfahrtunternehmens) unabhängiger Menschenrechtsbeobachter am Flug teilnimmt".
Der "Verein Menschenrechte Österreich" fordert Frau Bundesministerin Prokop auf, die positiven Erfahrungen mit diesem Monitoring von Charterabschiebungen im Rahmen des EU-Vorsitzes im 1. Halbjahr 2006 einzubringen und darauf hinzuwirken, dass gemeinsame Charterabschiebungen von EU-Staaten durch einen Unabhängigen Menschenrechtsbeobachter begleitet werden müssen.
Der französische Innenminister wird zu Evian mit dem Satz zitiert, Einwanderung sei kein Problem unter einer Voraussetzung – dass sie kontrolliert stattfindet.
Geschäftsführer Günter Ecker in Abwandlung dieser Aussage: "Charterabschiebungen sind kein Problem unter einer Voraussetzung – dass sie kontrolliert stattfinden!"
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