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Neuere Artikel                                                   27.06.2005                                                   Ältere Artikel


Kick-off zu "Anhalteordnung neu" ist erfolgt

Pressetext 27-06-2005


Heute Montag, 27. Juni 2005, fiel im Innenministerium der Anstoß zu den Arbeiten an einer "Anhalteordnung neu". Diese Verordnung wird auf all jene Menschen Anwendung finden, die von der Polizei nach einer Festnahme angehalten werden – also auf Schubhäftlinge ebenso wie auf Verwaltungsstraf- oder Gerichtshäftlinge.

Die Novellierung dieser Verordnung wird durch die mit 1. Jänner 2006 in Kraft tretende neue Gesetzeslage im Fremdenwesen erforderlich, wurde aber von den in der Schubhaftbetreuung tätigen NGOs bereits seit langem gefordert. Geschäftsführer Günter Ecker: "Wir müssen in einem gemeinsamen Diskussionsprozess neu überdenken, was es heute heißt, Menschen unter Achtung ihrer Würde und mit möglichster Schonung ihrer Person anzuhalten."

Die zentralen Anliegen des "Vereins Menschenrechte Österreich" als größter Einrichtung in der Schubhaftbetreuung sind dabei:

  • Die maximale Dauer der Schubhaft wird ab 1. Jänner 2006 voraussichtlich 10 Monate betragen. Die Haftbedingungen in den Polizeianhaltezentren sind derzeit für längere Anhaltungen nicht entsprechend ausgestattet. Angebote sinnvoller Betätigung (Sport, Medien, Lernkurse, …) müssen rechtlich verankert und angeboten werden.

  • Die seit mehreren Jahren erfolgreich erprobten Pilotprojekte des gelockerten Vollzugs, wie etwa Offene Stationen oder Zellenöffnung am Tag, müssen fixer Bestandteil einer "Anhalteordnung neu" werden.

  • Die Anhaltebedingungen in einem speziell auf den Vollzug der Schubhaft ausgerichteten neuen Schubhaftzentrums, wie es auch vom Menschenrechtsbeirat gefordert wird, müssen sich strukturell deutlichen von den Anhaltebedingungen in Polizeianhaltezentren unterscheiden. So sollte anstelle der Anhaltung in Zellen die Unterbringung der Fremden in Wohnbereiche erfolgen. Innerhalb des Zentrums sollte der Rahmen für einen selbstständig von den angehaltenen Menschen gestalteten Tagesablauf gewährleistet sein.

Darüber hinaus ist eine Vielzahl weiterer Problemzonen anzusprechen. So etwa, ob es bei sommerlichen Außentemperaturen um die 30 Grad einer "möglichsten Schonung ihrer Person" (Anhalteordnung) entspricht, den in überhitzten Zellen ohne ausreichende Belüftung schwitzenden Häftlingen als Mindeststandard nur einmal in der Woche eine Duschmöglichkeit anzubieten.

Ecker ist an substanziellen Vorarbeiten des Menschenrechtsbeirats zur "Anhalteordnung neu" beteiligt. Der Menschenrechtsbeirat veröffentlichte im Frühjahr 2004 einen Haftstandardkatalog. Zu jedem einzelnen Punkt (wie Größe der Zelle, Lage der Zelle, sanitäre Einrichtungen, …) wurden von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Günter Ecker die österreichischen gesetzlichen Regelungen, internationale Empfehlungen und Entwicklungsperspektiven zusammengetragen. Ausgewertet wurden dazu auch rund 1.150 Berichte der Kommissionen des Menschenrechtsbeirats zu Besuchen an Dienststellen von Polizei und Gendarmerie. Der Haftstandardkatalog wird in regelmäßigen Abständen von der Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats aktualisiert.
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