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Neuere Artikel                                                   23.06.2005                                                   Ältere Artikel


"Zahl der Jugendlichen in Schubhaft rückläufig

Pressetext 16-11-2005


„Die Zahl der Jugendlichen in Schubhaft ist anhaltend rückläufig!“ weist Geschäftsführer Günter Ecker auf eine positive menschenrechtliche Entwicklung der letzten Jahre hin. Die gemeinsamen Bemühungen der Fremdenbehörden, Jugendeinrichtungen und Betreuungsorganisationen konnten den Anteil der Jugendlichen in Schubhaft von ca. 10 % Ende der 90er Jahre auf nunmehr 2-3 % reduzieren.

Zum beständigen Rückgang der Zahl Jugendlicher in Schubhaft haben auch die entsprechenden Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats an den Innenminister im Juli 2000 beigetragen.

Zentraler Kern dieser Empfehlungen des MRB: Die Schubhaft bei Minderjährigen soll auf jene Jugendlichen beschränkt werden, die entweder straffällig wurden oder sich bereits einmal dem fremdenpolizeilichen Verfahren entzogen haben. Günter Ecker hat die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirats zum Bericht „Minderjährige in Schubhaft“ geleitet.

Wien In Wien haben von Jänner bis Mai 2004 noch 63 Schubhäftlinge ein Geburtsdatum angegeben, dem zufolge sie unter 18 Jahre alt waren. Heuer waren dies im selben Zeitraum nur mehr 41 Schubhäftlinge. Unter ihnen als größte Gruppe 10 bulgarische Mädchen, die von Erwachsenen in Banden organisiert und zu Diebstählen gezwungen wurden. Weiters wurden 7 Rumänen, 5 Georgier und 3 Nigerianer als Jugendliche geführt. 23 Jugendliche waren zu Beginn der Schubhaft nach eigenen Angaben älter als 17 Jahre.

Oberösterreich In die gleiche Richtung weisen die Daten in Oberösterreich. Nach Angaben der Leiterin der Schubhaftbetreuung, Vesna Kolic, wurden von Jänner bis Mai 2004 noch 11 Jugendliche in Schubhaft angehalten. Heuer waren es im Vergleichszeitraum nur mehr 7 Jugendliche in Oberösterreichs Polizeianhaltezentren.

Nach Wahrnehmung der Schubhaftbetreuer des „Verein Menschenrechte Österreich“ sind nur etwa die Hälfte dieser Schubhäftlinge auch tatsächlich minderjährig, während die andere Hälfte eine Minderjährigkeit bloß angibt, um eine Besserstellung in den Verfahren zu erreichen.

 
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