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"Anhalteordnung neu" trägt dem menschenrechtlichen Diskurs Rechnung

Pressetext 14-06-2005


Schubhäftlinge: Bereits 7 % in Wien, 10 % in OÖ kehren freiwillig zurück

Die Rückkehrberatung des „Vereins Menschenrechte Österreich“ in Schubhaft ist EU-weit einzigartig und wird Aufnahme in ein Handbuch zu europäischen Best-Practice-Modellen in der Rückführung von Fremden in ihre Herkunftsländer finden. Dies ging aus einem von IOM ausgerichteten Seminar zur Rückführungspolitik ausgewählter EU-Staaten und Rumäniens hervor, das am 9. und 10. Juni 2005 in Wien stattfand. Teilgenommen haben Vertreter aus Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Polen, der Tschechische Republik, der Slowakei, Ungarn und Slowenien, sowie aus Rumänien.

Der Geschäftsführer des Vereins, Günter Ecker, forderte die anwesenden Vertreter dazu auf, die „humane Alternative einer freiwilligen Rückkehr möglichst lange offen zu halten und mit der Verhängung der Schubhaft nicht automatisch die Tür zur Freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat vorschnell zu verschließen“. Ecker kann darauf verweisen, dass der Verein Menschenrechte Österreich im Vorjahr 158 Rückkehrverfahren in der Schubhaft beginnen konnte, in den ersten fünf Monaten 2005 waren es bereits 180, für das ganze Jahr 2005 rechnet Ecker mit mehr als 400 Rückkehrverfahren aus der Schubhaft in den Bundesländern Wien und Oberösterreich, in denen der Verein Menschenrechte Österreich mit der Schubhaftbetreuung betraut ist. In 70 Prozent der Fälle kann das Verfahren mit einer Freiwilligen Rückkehr abgeschlossen werden. Die wichtigsten Zielländer waren heuer bislang

Rumänien (33 Rückkehrverfahren
Serbien-Montenegro (31)
Bulgarien (25)
Georgien (21)
In Oberösterreich kehren bereits 10 Prozent aller Schubhäftlinge als Freiwillige Rückkehrer in ihr Heimatland zurück, in Wien tun dies 7 Prozent aller Schubhäftlinge. Diese Alternative zur zwangsweisen Abschiebung durch die Fremdenpolizei ist humaner, kostengünstiger und schneller. Das Angebot der Freiwilligen Rückkehr in der Schubhaft sichert in diesen Fällen eine Kooperation und Mitwirkung der Schubhäftlinge, die anders nicht erzielt werden kann.

Beispielfälle aus dem Polizeianhaltezentrum Wien


Rumäne Dorel P. (23)
Der psychisch sehr labile Rumäne Dorel P. (23) wurde am 15. April 2005 in Wien in Schubhaft genommen. Aus Protest gegen die Inhaftierung ist P. zunächst in Hungerstreik getreten, hat einen Asylantrag gestellt und angekündigt, seine ganze Familie nach Österreich zu holen. Als ihm klar wurde, dass er mit diesen Aktionen nicht schneller aus der Schubhaft entlassen wird, hat er das Angebot des Vereins, seine Rückkehr nach Rumänien möglichst rasch zu organisieren, am 27. April 2005 bereitwillig angenommen. Am 3. Mai wurde Herr P. von Betreuern des Vereins vom Polizeianhaltezentrum Wien abgeholt und auf den Flughafen Wien-Schwechat gebracht. Herr P. hat Österreich als Freiwilliger Rückkehrer verlassen. Das Monitoring hat ergeben, dass er bei der Einreise in Rumänien keine Probleme hatte. Im Telefonat mit seiner Betreuerin gab er allerdings an, infolge des Hungerstreiks gesundheitliche Probleme zu haben, sodass er derzeit in ärztlicher Behandlung sei.

Georgier Onise D. (40)
Der rechtskräftig abgelehnte Asylwerber Onise D. (40) aus Georgien wurde am 15. Mai 2005 in Schubhaft genommen, nach einer Beratung durch den Verein Menschenrechte Österreich hat er sein Verfahren auf Freiwillige Rückkehr aus der Schubhaft begonnen. Eine schwere Erkrankung, die im Spital behandelt werden musste, führte zu seiner Entlassung aus der Schubhaft. Er hat aber mit dem Verein zur Fortführung seines Rückkehrverfahrens ständig Kontakt gehalten. Seine Familie hat Dokumente aus Georgien gefaxt, die es der georgischen Botschaft ermöglichten, sofort ein Ersatzreisedokument für den Heimflug auszustellen. Am 3. Juni konnte Onise D. nach Tbilisi fliegen, wo er von unserer NGO-Partnerorganisation „Peoni“ vom Flughafen abgeholt wurde.

Beispielfälle aus dem Polizeianhaltezentrum Linz


Algerier Abdalani B. (34)
Abdalani B. war seit Juni 2004 in Österreich und hat unter einer falschen Identität um Asyl angesucht. Nach dem rechtskräftig negativen Abschluss seines Asylverfahrens wurde Abdalani B. in Schubhaft genommen. Gegenüber der Schubhaftbetreuung gab er an, dass er nach Algerien zurück möchte, aber keinen Pass habe und mittellos sei. Nachdem er der Betreuerin gegenüber seine Identitätsdaten richtig gestellt hat, wurde ein Verfahren zur Freiwilligen Rückkehr begonnen. Seine Mutter hat aus Algerien Identitätsdokumente an den Verein Menschenrechte Österreich gefaxt. Abdalani selbst hat mehrmals mit dem algerischen Konsul Kontakt zur Ausstellung eines Ersatzreisedokuments für die Rückkehr nach Algerien aufgenommen. Am 19. Mai wurde Abdalani B. von seiner Betreuerin vom Polizeianhaltezentrum Linz abgeholt und auf den Flughafen Hörsching gebracht. Das Monitoring der Freiwilligen Rückkehr hat ergeben, dass Abdalani keine Probleme bei der Heimreise hatte. Er befindet sich bei seiner Familie und es geht ihm gut.

Iraker Naim A. (40)
Nachdem der Iraker Naim A. in den letzten 3 Jahren schon in halb Europa in Schubhaft war, wollte er in den Irak zu seiner Frau und den fünf Kindern zurück. Verwandte haben dem Verein Menschenrechte Österreich Identitätsdokumente gefaxt. Er sollte bereits am 16. Februar nach Hause fliegen, kurz vorher wurde aber die Grenze zwischen Jordanien und dem Irak gesperrt. Am 9. März konnte Naim A. von seiner Betreuerin auf den Flughafen Hörsching gebracht werden und zunächst nach Jordanien fliegen und von dort auf dem Landweg in den Südirak zurückkehren. Das Monitoring der Freiwilligen Rückkehr hat ergeben, dass Naim gut nach Hause gekommen ist und glücklich ist, wieder bei seiner Familie zu sein.

Die Kosten für das Flugticket und eine allfällige Rückkehrhilfe werden bei mittellosen Fremden vom Bundesministerium für Inneres getragen. Fremde mit ausreichend Barmittel kommen selbst für die Kosten der Rückkehr auf.

 
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