Caritas, evangelische Diakonie/Volkshilfe und Verein Menschenrechte Österreich im Rennen
Wien - Spannung herrscht derzeit bei Österreichs großen Asyl- und Ausländerberatungsorganisationen. Denn am Donnerstag, endet die Angebotsfrist für die Rechtsberatung in Asyl- und Schubhaftverfahren, die Asylsuchenden in allen Stadien ihres Verfahrens ab 1. Oktober sowie allen Abschiebegefährdeten ab 1. Dezember zur Seite gestellt werden muss. Erzwungen wird dies durch EU-Bestimmungen, die mit der jüngsten Fremdenrechtsnovelle umgesetzt worden sind. Für Schubhäftlinge, die oft keinen Kontakt nach draußen haben, komme die Neuerung "einem Meilenstein" gleich, sagt Anny Knapp von der Asylkoordination. Im Rennen um den Beratungs-Großauftrag des Innenministeriums und des Bundeskanzleramts sind dem Vernehmen nach die Caritas, die evangelische Diakonie zusammen mit der Volkshilfe sowie der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ). Alle drei sind schon jetzt wichtige Innenministeriumsauftragnehmer.
Finanzumfang unklar
Den finanziellen Umfang ihres möglichen Engagements müssen sie sich jedoch selbst ausrechnen. Laut den Allgemeinen Ausschreibungsunterlagen, die dem Standard vorliegen, sollen - "da der genaue Bedarf noch nicht feststeht" - lediglich Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden: mit mehreren Bietern, die jedoch jeder für sich bundesweit einsatzfähig sein müssen.
Den Zuschlag wird dann jener Bieter bekommen, der die niedrigsten Beratungspreise pro Klient nennt. Diese per "Billigstbieterprinzip" eruierten Summen sollen im Anschluss per Verordnung fixiert werden. In einem frühen Entwurf für die Fremdennovelle war von 75 Euro pro zu beratender Person die Rede, egal wie umfassend oder langwierig die Beratung ist. Experten hatten dies als viel zu niedrig angesetzt kritisiert.
© Der Standard, Irene Brickner, 23.08.2011