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Neuere Artikel                                                   11.04.2003                                                   Ältere Artikel


Privatisierung der Polizeianhaltezentren abgelehnt

Pressetext vom 11-04-2003


Ecker: Menschenrechtliche Standards verbessern

Wien (OTS) – Auf entschiedene Ablehnung stößt die von Bundeswirtschaftskammer und privaten Sicherheitsfirmen forcierte Privatisierungsdiskussion beim „Verein Menschenrechte Österreich“, wenn es um die Anhaltung von Menschen in Haft geht. Geschäftsführer Günter Ecker: „Gefängnisse dürfen nicht zur Spielwiese von Marktanteilen und Gewinnerwartungen werden!“ Der Betrieb von Haftanstalten – sei es im Bereich des Innenministeriums mit den Polizeianhaltezentren oder im Bereich des Justizministeriums – gehört zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns und soll nicht Group 4 & Co überantwortet werden.

Erfahrungen in Großbritannien haben gezeigt, dass eine Privatisierung von Haftanstalten zu Lasten der Qualifikation der Bediensteten, Haftstandards, der Versorgung der Insassen und damit zu Lasten der menschenrechtlichen Standards geht. Da der Staat für den Betrieb von Haftanstalten nach einer Privatisierung in der Regel nicht mehr, sondern weniger Budgetmittel zur Verfügung stellt, werden die privaten Betreiber Gewinne durch Einsparungen bei den Insassen und den Beschäftigten „erwirtschaften“.

Der „Verein Menschenrechte Österreich“ fordert Bundesminister Dr. Strasser auf, die Polizeianhaltezentren aus dem Privatisierungskatalog, der mit den privaten Wachdiensten bis Sommer diskutiert wird, herauszunehmen und stattdessen die Bemühungen der letzten Jahre fortzuführen, die menschenrechtlichen Standards in den Polizeianhaltezentren weiter zu verbessern. Dabei kann das Innenministerium auf zahlreiche Vorschläge des Menschenrechtsbeirats und der Fachtagung „Zukunft der Schubhaft“ zurückgreifen, die im Juni 2001 vom Menschenrechtskoordinator des BM.I gemeinsam mit den NGO-Vertragspartnern in der Schubhaftbetreuung durchgeführt wurde. Insbesondere solle „Offene Stationen“ (tagsüber offene Zellentüren, Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, …) in jenen Polzeianhaltezentren eingerichtet werden, wo diese – wie etwa in Wien Salzburg – noch fehlen.

 
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