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Neuere Artikel                                                   15.08.2003                                                   Ältere Artikel


Haider-Vorschlag zur Staatsbürgerschaft

Pressetext vom 15-08-2003


Haider-Vorschlag zur Staatsbürgerschaft macht viele Österreicher zu „Gefahr für die öffentlich Ruhe, Ordnung und Sicherheit“. Schikanöse Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes vom Verein Menschenrechte Österreich abgelehnt.

Entschieden zurückgewiesen wird vom „Verein Menschenrechte Österreich“ die vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider angestrebte Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Österreich gehört im Europavergleich bereits heute zu den Ländern mit den strengsten Regelungen zur Staatsbürgerschaft. Verwaltungsübertretungen zu einem Hinderungsgrund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft hoch zu stilisieren, bezeichnet Geschäftsführer Günter Ecker als „schikanöse Politik, die jede Parkstrafe oder Geschwindigkeitsübertretung auf 10 Jahre zu einer existenziellen Frage für ausländische Mitbürger macht“.

Von einer „nahezu automatischen Einbürgerung bei Erreichen der zehnjährigen Wohnsitzvoraussetzungen“ kann daher keineswegs gesprochen werden, wie LH Haider dies tut. Die Österreichische Staatsbürgerschaft kann verliehen werden (Ermessen der Behörde), wenn ein Hauptwohnsitz von mindestens zehn Jahren ununterbrochen in Österreich besteht; ein Rechtsanspruch entsteht erst, wenn der Hauptwohnsitz seit mindestens 30 Jahren ununterbrochen in Österreich besteht.

Nach LH Haider soll einem in Österreich lebenden Ausländer die Staatsbürgerschaft verwehrt bleiben, wenn dieser „mehr als einmal wegen einer Verwaltungsübertretung bestraft worden ist“, da er damit „eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ darstelle. Ecker erinnert daran, dass mit dieser Definition auch sehr viele Österreicher – darunter wohl auch Funktionäre der Freiheitlichen – völlig zu Unrecht als „Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ bezeichnet werden könnten.

„Mitte der 90er- Jahre hatte ich u. a. einen Klienten in der Betreuung, der aus Österreich verwiesen wurde, weil er als Fußgänger vorschriftswidrig auf der falschen Seite der Straße gegangen ist“, erinnert sich Ecker an absurde Bescheide. Dieses Ansinnen wurde von der Berufungsinstanz zurückgewiesen. Der Verein Menschenrechte Österreich fordert Innenminister Strasser auf, die von LH Haider forcierte Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes, die auch einen Großteil der Österreicher zur „Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ diskreditieren würde, zurückzuweisen: „Es kann nicht sein, dass eine Park- und eine Radarstrafe in einem Zeitraum von zehn Jahren darüber entscheiden, ob jemand ein guter Österreicher werden kann oder nicht“.

 
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